Wählen Sie den Standort
Wählen Sie den tatsächlichen Liegeplatz oder den nächstgelegenen bewerteten Hafen aus.
Planen Sie die Ankunft oder Abfahrt Ihrer Yacht in ganz Frankreich. Senden Sie die Yacht, die Crew, die Route und die Zeitangaben zur Überprüfung und eventuellen Einführung an einen geeigneten Vertreter vor Ort.
Die Bereitstellung der Kernunterlagen hilft dem Agenten, die Reise effizient einzuschätzen.
France Yacht Clearance überprüft die Reisedetails und kann einen geeigneten örtlichen Agenten beauftragen, der den korrekten offiziellen Ablauf bestätigen kann.
Wählen Sie den tatsächlichen Liegeplatz oder den nächstgelegenen bewerteten Hafen aus.
Geben Sie Flagge, Registrierung, Verwendung, Zollstatus, Route und ETA an.
Ein geeigneter Agent kann die Teilnahme, die Unterlagen, den Zeitplan und die Gebühren bestätigen.
Teilen Sie uns den ersten oder letzten französischen Hafen mit und wo die Yacht tatsächlich anlegen wird.
Sammeln Sie Registrierungs-, Versicherungs-, Reisepass-, Besatzungslisten- und Routeninformationen.
Überprüfen Sie die Anforderungen der Grenz-, Zoll-, Besatzungslisten-, vorübergehenden Zulassungs- und französischen Seebehörden für die Reise.
Nutzen Sie den lokalen Support, um Büros, Anwesenheit, Zeitplanung und aktuelle Gebühren zu bestätigen.
Wählen Sie den Ort, der am besten zu Ihrer Ankunft, Abreise oder Ihrem Liegeplatz passt. Wenn die Yacht in einem nahegelegenen Yachthafen oder Ankerplatz liegt, wählen Sie den nächstgelegenen relevanten Hafen aus oder wählen Sie im Formular „Anderer Hafen“ aus.
Eine Yacht, die aus einem Nicht-Schengen-Land ankommt oder dorthin abfliegt, sollte normalerweise eine offizielle Seegrenzübergangsstelle nutzen und die entsprechenden Grenzkontrollen durchlaufen.
Für einen Jachthafen, der auf der Zulassungsliste des französischen Zolls steht, ist die vorherige Zustimmung des Jachthafens und die offizielle Ein- oder Ausreiseerklärung erforderlich. Es handelt sich nicht automatisch um einen dauerhaften Grenzpunkt.
Bei der Ankunft in einem geeigneten Jachthafen senden Sie das Formular spätestens 24 Stunden vor der Ankunft oder beim Verlassen des Nicht-Schengen-Hafens, wenn die Überfahrt voraussichtlich weniger als 24 Stunden dauern wird.
Eine qualifizierte privat genutzte Nicht-Union-Yacht kann im Allgemeinen eine vorübergehende EU-Zulassung für bis zu 18 Monate in Anspruch nehmen. Die Berechtigung hängt von Wohnsitz, Eigentum und Nutzung ab und der Zeitraum gilt im gesamten EU-Zollgebiet.
An Privat-, Charter- und Gewerbeyachten können unterschiedliche Anforderungen gestellt werden. Führen Sie Registrierungs-, Versicherungs-, Besatzungs-, Eigentums- oder Autoritäts- und Skipper-Qualifikationsunterlagen mit sich.
Bürobesuche, Marina-Annahme, Gebühren und Zeitpunkt variieren. Bestätigen Sie den Plan vor der Ankunft oder Abreise.
Für externe Schengen-Bewegungen ist normalerweise ein offizieller Grenzübergang oder das benannte Verfahren für zugelassene Häfen erforderlich.
Diese Bestandsaufnahme unterscheidet 31 für Yachten relevante offizielle Seegrenzpunkte von 36 anderen zugelassenen Servicestandorten.
Bereiten Sie Reisepässe, Besatzungsliste, Registrierung, Eigentum oder Befugnis, Versicherung, Kapitänsqualifikation, vorherige Zollabfertigung und relevante Zollnachweise vor.
Eine qualifizierte privat genutzte Nicht-EU-Yacht kann im Allgemeinen die vorübergehende EU-Zulassung für bis zu 18 Monate im gesamten EU-Zollgebiet in Anspruch nehmen.
Hier wird kein allgemeingültiger Betrag veröffentlicht. Bestätigen Sie vor der Ankunft die aktuellen Hafen-, Behörden-, Jachthafen- und Maklergebühren.
Die Anforderungen variieren je nach Hafen und Fall. Lokale Unterstützung kann empfehlenswert oder betriebsbedingt erforderlich sein, also bestätigen Sie dies vor Ihrer Ankunft.
Es prüft die Anfrage und stellt gegebenenfalls einen geeigneten Vertreter vor Ort ein. Es handelt sich nicht um den französischen Zoll, die Grenzpolizei, eine Seebehörde, eine Hafenbehörde oder eine andere Regierungsbehörde.
Verwenden Sie das Formular für Check-in, Check-out, Zoll-, Grenz-, Besatzungslisten- oder Yachtstatus-Unterstützung.